Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand 25. Apr. 2024
von WEHO European e.K. , Inh. Thomas Weser
I. Lizenzvertragsabschluss
Durch den Lizenzvertrag einigen sich die Parteien über die Nutzungsrechte von WEHO Clip & Cluster. Die Lizenzverträge werden jeweils individuell ausgehandelt. Ein Vertrieb der WEHO Clip & Cluster ist nur mit einem solchen Lizenzvertrag möglich.
II. Listungsvoraussetzung für Dritte
Unternehmen, die Maschinen oder Dienstleistungen anbieten möchten, um die Verpackungen von WEHO European e.K. zu verarbeiten, müssen sich zunächst in einem von WEHO European e.K. festgelegten Verfahren listen lassen. Dieses Verfahren kann Anforderungen an die Qualität, Kompatibilität und andere Kriterien für die Maschinen oder Dienstleistungen umfassen. WEHO European e.K. behält sich das Recht vor, die Listung von Dritten ohne Angabe von Gründen zu verweigern oder zu widerrufen.
